Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 15.06.2020:
Das Training in den Vereinsräumlichkeiten (Dojo) des JSC Gerthe e.V. findet unter Beachtung der gleichfalls geltenden Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem CoronaVirus (CoronaSchVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie den nachfolgend aufgeführten Vorgaben statt.
- Alle beteiligten Trainer sind zur Einhaltung der Vorgaben bzw. Durchsetzung der Einhaltung verpflichtet.
- Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Es wird darauf hin-gewiesen, dass an einer Trainingseinheit mit unvermeidbarem Körperkontakt teilgenommen wird und daher ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
- Alle Teilnehmenden sowie Eltern und Erziehungsberechtigte erklären ihre Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und bestätigen dies (bei Kindern und Jugendlichen die Eltern) durch ihre Unterschrift auf einer Teilnehmerliste, welche vor jedem Training im Dojo ausliegt. Der Eintrag in die Teilnehmerliste hat vor jedem Training zu erfolgen; sie enthält Name, Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmenden. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmende mit seiner Unterschrift, dass keine Corona-positiven Befunde in ihrem/seinem Umfeld bekannt sind und sie/er selbst keine Symptome hat. Ohne einen Eintrag in die Liste ist eine Teilnahme am Training ausgeschlossen. Der Eintrag in die Liste wird von dem leitenden Trainer überwacht.
- Der Aufenthalt im Dojo ist nur zu Trainingszwecken gestattet.
- Das Dojo darf nur mit Mundschutz und erst 5 Minuten vor Beginn der Trainingseinheit betreten werden; die Abstandsregeln (1,5 Meter) sind außerhalb der Mattenfläche unbedingt einzuhalten.
- Die Umkleidekabinen und die Dusche können unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Es wird jedoch empfohlen, auf das Duschen vorerst zu verzichten.
- Die Mund- Nase-Schutzmaske kann beim Betreten der Mattenfläche unmittelbar vor dem Training abgelegt werden.
- Eine Handdesinfektion ist beim Betreten des Dojos und unmittelbar vor dem Betreten der Matte vorzunehmen. Ein entsprechendes Desinfektionsmittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt.
- Während des Trainings ist der Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten nicht möglich.
- Der Aufenthalt von Eltern während des Trainings ist bis auf weiteres nicht gestattet.
- Zwischen den Trainingseinheiten ist eine Pause von mindestens 10 Minuten gewährleis-tet, damit die Teilnehmenden das Dojo über den Ausgang verlassen können. Während und zwischen den Trainingseinheiten wird das Dojo gelüftet.
- Bis auf weiteres ist die Anzahl der Trainingsteilnehmenden auf 10 Personen beschränkt.
- Bei Nichtbeachtung dieses Hygienekonzepts kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
- Eine Haftung des Vereins bzw. des Vorstands sowie eine persönliche Haftung der leitenden Trainer ist in jeglicher Form ausgeschlossen.